Wenn du schon bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist, brauchst du zunächst deine elektronische Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte), damit der Arzt deinen Besuch direkt mit deiner Versicherung abrechnen kann. Hast du die Karte noch nicht erhalten, stellt dir deine Versicherung entweder ein Bestätigungsschreiben aus, oder du reichst die Rechnung nach deinem Besuch bei der Versicherung ein. In jedem Fall solltest du deine Versicherung vor deinem ersten Arztbesuch kontaktieren, wenn du die Karte noch nicht erhalten hast.