Visum und Aufenthaltserlaubnis

EU-Staatsbürger benötigen zur Einreise nach Deutschland kein Visum. Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig.

Angehörige mancher weniger Staaten benötigen jedoch kein Visum zur Einreise, wenn sie einen längerfristigen Aufenthalt geplant haben. Diese Ausnahmen sind auf der Übersicht des Auswärtigen Amts verzeichnet. Die Antragstellung erfolgt dann nach Einreise direkt bei der örtlichen Ausländerbehörde.

Mit deinem nationalen Visum zur Erwerbstätigkeit darfst du nach Deutschland reisen und bereits deine Stelle antreten. Der nächste wichtige Schritt ist die Wohnsitzmeldung bei deinem Bürgeramt vor Ort. Dabei wird deine neue Adresse in Deutschland im System registriert und du erhältst eine Meldebescheinigung. Nun kannst du deinen Antrag auf Erteilung deiner Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde stellen! Mit der Meldebescheinigung weiß die Ausländerbehörde, dass sie für dich und deinen Antrag zuständig ist.

 

Wir helfen dir gerne bei der Wohnsitzmeldung und der Antragstellung bei der Ausländerbehörde in Deutschland, beides ist auch in unserem Visumspaket enthalten. Schreib uns gerne, wenn du weitere Infos haben möchtest!

Seit dem 01.03.20 ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Dieses neue Gesetz hat das Ziel, die Einwanderung von Fachkräften nach Deutschland zu vereinfachen und zu beschleunigen. Gleichzeitig wurde die Fachkräfteeinwanderung für viele weitere Berufszweige als bisher zugelassen.

Ein wichtiges Instrument zur Beschleunigung des Visumsprozesses ist das beschleunigte Fachkräfteeinwanderungsverfahren. Anträge nach diesem neuen Paragraphen müssen in engen Fristen (meist nur wenige Wochen) bearbeitet werden, die Ausländerbehörde in Deutschland erstellt zudem eine Vorabzustimmung und koordiniert den Prozess. Damit der Antrag schneller entschieden wird, fällt aber auch eine höhere Gebühr pro Antragsteller an. Das beschleunigte Verfahren ist also nur dann sinnvoll für dich, wenn es bis jetzt sehr schwierig für dich war, einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung zu bekommen oder wenn du vor der Antragstellung deine Berufsausbildung (nicht deinen Hochschulabschluss!) anerkennen lassen musst. Weitere Infos zu diesem Verfahren und dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgsgesetz findest du auch hier: https://www.make-it-in-germany.com/en/visa/skilled-immigration-act/

Das ist leider nur in Ausnahmen möglich. Entweder bist du Angehöriger eines Staates, der auch ohne Visum in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen kann (s. Frage oben). Oder du bist als Tourist eingereist und hast nach Einreise ein Jobangebot von einer deutschen Firma bekommen. Aber auch dann kannst du nur in bestimmten Fällen deinen Antrag direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland einreichen. In den allermeisten Fällen musst du zunächst das passende Visum bei der deutschen Auslandsvertretung in dem Land deines regulären Wohnsitzes beantragen.

Das hängt ganz davon ab, welche Aufenthaltserlaubnis du hast und wie lange du schon in Deutschland arbeitest.

Wenn du eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit hast und darin dein Arbeitgeber und/oder deine Position vermerkt ist, musst du vor deinem Arbeitsplatzwechsel in der Regel die Zustimmung der Ausländerbehörde an deinem Wohnort einholen. Ausnahmen gelten zum Beispiel, wenn du bereits mehr als 24 Monate mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland gearbeitet hast.

Für ein Visum zum Familiennachzug müsst ihr zunächst verheiratet bzw. offiziell verpartnert sein. Die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft muss in Deutschland anerkannt sein. Wenn dies noch keine Option für euch ist, sollte dein Partner einen eigenen Grund für die Visumsbeantragung bzw den Umzug nach Deutschland haben. Dies könnte zum Beispiel ein Job Seeker Visa, ein Sprachkursvisum oder zunächst ein Schengen- bzw Besuchsvisum sein.

Wenn deine Familie zu dir nach Deutschland ziehen soll, müssen sie in der Regel zunächst ein nationales Visum zum Familiennachzug bei der deutschen Auslandsvertretung im Land ihres regulären Wohnsitzes beantragen. Es gibt aber Staaten, für die die Visumpflicht nicht gilt, siehe Frage oben.

Wichtig sind meist Sprachkenntnisse für den Ehepartner, weitere Infos findest du hier: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug-en.pdf;jsessionid=B86A7ACA91ABD77018749984EDD194D5.internet572?__blob=publicationFile&v=5).

 

Nach Einreise mit einem Visum zum Familiennachzug und der Wohnsitzmeldung kann der Antrag auf Erteilung einer (längerfristigen) Aufenthaltserlaubnis direkt bei der Ausländerbehörde des Wohnorts gestellt werden.

Der Familiennachzug zu einem volljährigen Kind ist leider in den meisten Fällen nicht möglich. Es gibt eine Ausnahme: In “außergewöhnlichen Härtefällen” kann ein Elternnachzug beantragt werden. Allerdings wird das Vorliegen eines Härtefalls sehr genau geprüft und muss der deutschen Auslandsvertretung entsprechend dargelegt werden.

Wenn du bereits eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die von einer Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt wurde, solltest du nun bei der Ausländerbehörde deines Wohnorts einen Antrag auf Verlängerung stellen. Parallel kannst du auch prüfen, ob du bereits einen Antrag auf die Niederlassungserlaubnis (s. nächste Frage) stellen kannst. Wenn du momentan nur ein Visum hast (ausgestellt von einer deutschen Auslandsvertretung), musst du einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland stellen. Die Möglichkeiten zur Terminbuchung unterscheiden sich je nach Behörde, wir können dir hierbei gerne helfen.

Das kommt ganz darauf an, welche Aufenthaltserlaubnis du im Moment besitzt. Einige Beispiele: Wenn du eine Blaue Karte EU besitzt, kannst du je nach deinen Deutschkenntnissen bereits nach 21 oder nach 33 Monaten einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis stellen. Bei einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu einem Drittstaatsangehörigen sind es 5 Jahre, wenn du einen deutschen Hochschulabschluss besitzt nach 2 Jahren Erwerbstätigkeit.

Schreib uns gerne an, wenn du unsere Hilfe bei der Antragstellung möchtest.