Blaue Karte EU :Voraussetzungen&
Vorteile
Welche Voraussetzungen benötige ich für die Blaue Karte EU?
Wir unterstützen gerne bei der Beantragung der Blauen Karte EU. Aber was genau ist das eigentlich?
Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventen, der grundsätzlich für die Dauer von vier Jahren erteilt wird. Beträgt die Dauer des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrages plus drei Monate erteilt.
Voraussetzungen für die Blaue Karte EU:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium: Wurde der Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben, muss er entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein
- Arbeitsvertrag mit einem jährlichen Mindestbruttogehalt von 45.300 Euro (2024)
- Bei Beschäftigungen in Mangelberufen, ua. in den Berufsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und der Humanmedizin (ausgenommen Zahnmedizin) gilt ein verringertes jährliches Mindestbruttogehalt von 41.041,80€ (Stand 2024 – die Gehaltsgrenzen werde jedes Jahr neu angepasst)
- Beschäftigung muss der Qualifikation entsprechen
- Mit der Gesetzesänderung von 2024 gibt es zusätzlich noch weitere Möglichkeiten, die Blaue Karte EU zu beantragen
Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Blauen Karte EU.
Vorteile:
- Familiennachzug: Für Familienangehörige gelten erleichterte Bedingungen zum Nachzug. Ehegatten haben auch ohne deutsche Sprachkenntnisse einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit sofortiger uneingeschränkter Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit.
- Niederlassungserlaubnis: Inhaber der Blauen Karte EU erhalten in Deutschland nach 27 Monaten eine Niederlassungserlaubnis. Anforderungen: Sie sind in dieser Zeit einer hochqualifizierten Beschäftigung nachgegangen. Sie haben Beiträge zu einer Rentenversicherung geleistet. Und sie können sich auf einfache Art auf Deutsch verständigen.
Bei ausreichenden Deutschkenntnissen (Sprachniveau B1 ) verkürzt sich die Frist auf 21 Monate.
- Mobilität: Visumsfreie Einreise nach Deutschland zur Aufnahme einer Beschäftigung bei Besitz einer Blauen Karte EU aus einem anderen EU-Mitgliedstaat seit mindestens 18 Monaten. Die Blaue Karte EU ist dann innerhalb eines Monats nach Einreise bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
- Daueraufenthalt-EU: Inhaber der Blauen Karte EU haben nach fünf Jahren Anspruch auf die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Dabei werden nicht nur die Zeiten in Deutschland berücksichtigt, sondern auch Zeiten aus anderen EU-Mitgliedstaaten (ab 18 Monaten oder länger). Zusätzlich müssen Sie sich in dem Mitgliedstaat, in dem Sie den Daueraufenthalt-EU beantragen, seit zwei Jahren mit einer Blauen Karte aufhalten. Zeiten außerhalb der EU werden nicht angerechnet.
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