VERMITTLUNG

Information zur Erwerbsmigration in der Pflege nach Deutschland

Sie haben eine pflegerische Ausbildung und überlegen, nach Deutschland zu kommen, um hier als Pflegefachperson zu arbeiten? Sie sind von einer Vermittlungsagentur, über eine Sprachschule oder über andere Wege angesprochen worden, ob Sie für einen Arbeitgebenden in Deutschland arbeiten möchten? Das kann besonders im Hinblick auf den steigenden Bedarf in den Gesundheits- und Pflegeberufen in Deutschland eine gute Idee sein.

Doch eine internationale Erwerbsmigration ist auch ein großes Ereignis und so ist es ratsam, sich über konkrete Begebenheiten und Möglichkeiten vorab zu informieren.

Hier finden Sie einige Hinweise zu Themenfeldern, die für international erwerbstätige Pflegefachpersonen relevant sein können.

Verlassen Sie sich dabei nicht auf vereinfachende oder verallgemeinernde Beschreibungen oder Versprechen und sammeln Sie so viele konkrete Information, wie möglich. Fühlen Sie sich ermutigt, sich eigenständig zu informieren und die Situation für sich einzuschätzen und zu bewerten. So schützen Sie sich vor bösen Überraschungen und können den Weg wählen, der am besten zu Ihnen passt.

 

1 Berufsfeld

Pflege als Beruf wird nicht überall auf der Welt gleich praktiziert. In Deutschland gibt es – im internationalen Vergleich – einige Besonderheiten. Das ist für Sie sowohl während der Anwerbung und des Anerkennungsprozesses wichtig als auch für die sich dann anschließende Berufstätigkeit in Deutschland – vielleicht sogar bis zum Erwerbsaustritt. In Deutschland arbeiten Pflegefachkräfte entweder in privatwirtschaftlich organisierten Einrichtungen, in Einrichtungen kirchlicher Trägerschaft (Caritas, Diakonie etc.) oder in Einrichtungen öffentlicher Hand (z.B. Unikliniken)

 

1.1 Pflegeberufe sind geregelte Berufe sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Geregelte Berufe sind Berufe, bei denen die Ausbildung vom Staat geregelt wird. Im föderalen Staat Deutschland sind die Berufe entweder vom Bund oder vom jeweiligen Bundesland geregelt.

 

Wichtig!

Wer in einem dieser Berufe in Deutschland arbeiten möchte, muss einen Antrag auf Berufszulassung stellen und seine Qualifikation, also Ausbildung, nachweisen. Erst mit der ereilten Berufszulassung darf man in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten.  Personen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss müssen diesen daher in Deutschland anerkennen lassen. Erst danach kann eine Berufszulassung beantragt bzw. erteilt werden.

Falls Sie sich für eine erwerbsbezogene Einwanderung nach Deutschland in die Pflegebranche entscheiden, interessieren Sie vermutlich auch Karrieremöglichkeiten, also Ausbildungs- Fort- und Weiterbildungsangebote für Ihr Berufsfeld.

 

Ausbildungsmöglichkeiten

Pflegeberufe sind in Deutschland berufliche Ausbildungen. Seit 2020 existiert ein einheitlicher Berufsabschluss „Pflegefachmann“ bzw. „Pflegefachfrau“, der übergreifende pflegerische Kompetenzen vermittelt. Diese Kompetenzen sollen zur Pflege von Menschen verschiedener Altersgruppen in verschiedenen Versorgungsbereichen befähigen und langfristig die bisherigen Berufsbezeichnungen Altenpflegerin oder Altenpfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger ablösen.

 

Fort-/ und Weiterbildungsmöglichkeiten

Wer bereits in der Pflege berufstätig ist und neue Aufgaben oder mehr Verantwortung übernehmen möchte, kann aus einem sehr großen Angebot an Weiterbildungen wählen, um diese Ziele zu erreichen.

 

Wie und wo können Sie sich weiter über das Thema reglementierte Berufe eigenständig informieren?

 

Wie und wo können Sie sich weiter über das Thema Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Pflegeberufen in Deutschland

 

1.2 Arbeitsmarktsituation

Die Arbeitsmarktsituation für Ihre Berufsgruppe sowie die Arbeitsmarktchancen nach Region oder Arbeitgebenden (Krankenhaus, Langzeitpflegeeinrichtung, Reha…) spielen womöglich eine Rolle bei der Auswahl Ihres Arbeitgebenden oder der Region, die für Sie in Deutschland interessant ist.

Allgemein gilt, dass in Deutschland seit einigen Jahren ein Fachkräftemangel im Bereich Gesundheit existiert. Auch in Zukunft werden etwa 50.000 Stellen unbesetzt sein. Dieser Mangel führt dazu, dass immer mehr Arbeitgebende wie etwa Krankenhäuser und Langzeitpflegeeinrichtungen Pflegefachkräfte aus dem Ausland anwerben, um eine mittel- bis lang- fristige Sicherung der Versorgung gewährleisten zu können.

 

Wie und wo können Sie sich weiter eigenständig dazu informieren?

 

1.3 Aufgaben und Arbeitsfelder von Pflegefachkräften

Es gibt verschiedene Arbeitsbereiche für Pflegefachkräfte. Einige sind:

  • Krankenpflege
  • Kinderkrankenpflege
  • Altenpflege
  • Intensivpflege
  • Operationssaal

Die genannten Bereiche werden wiederum in verschiedenen pflegerischen Versorgungsgebieten ausgeführt, nämlich in der stationären Akutversorgung (z.B. Klinik), der stationären Langzeitversorgung (z.B. Pflegeheim) und der ambulanten Versorgung (z.B. Pflege zu Hause).

Als Pflegefachkraft pflegen und betreuen Sie Menschen in jeder Lebensphase. Die verschiedenen Aufgaben im Pflegebereich umfassen unter anderem:

  • eigenständige Beobachtung
  • Beratung,Betreuung und Pflege von Patientinnen und Patienten
  • Dokumentation und Evaluation der pflegerischen Maßnahmen
  • Durchführung ärztlicher Anordnungen
  • Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen

Grundpflegerische Tätigkeiten, also Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation, haben in Deutschland einen großen Stellenwert und werden nicht nur von Pflegehilfskräften, sondern auch von Pflegefachkräften ausgeführt.

 

Wie und wo können Sie sich weiter eigenständig dazu informieren?

 

1.4 Berufs- und Fachverbände

Ein Berufsverband ist eine freie und unabhängige Interessenvertretung, deren Mitglieder Angehörige desselben Berufes oder nahe verwandter Berufe sind. Das Ziel dabei ist, durch die Bündelung der Interessen vieler Arbeitskräfte im Bereich Pflege, diese besser gegenüber den Arbeitgebenden oder der Öffentlichkeit durchsetzen zu können.

Berufsverbände haben die Aufgabe, die Interessen ihrer Mitglieder im Hinblick auf die In- halte der Berufsausübung, also bzgl. der Bedeutung und Art und Weise der Ausübung des Pflegeberufs und im wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Sinne zu vertreten. Suchen Sie zum Beispiel eine Beratung zu Rechtsfragen? Dann könnte ein Berufsverband weiterhelfen.

 

Wie und wo können Sie sich weiter eigenständig dazu informieren?

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Berufs- und Fachverbänden für das Berufsfeld Pflege. Einige ausgewählte Berufs- und Fachverbände für Pflegeberufe finden Sie hier:

  • Deutscher Pflegerat e.V.

https://deutscher-pflegerat.de/

  • Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe

https://www.dbfk.de/de/index.php

  • Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e. V.

https://www.dgf-online.de/

  • Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V.

http://www.dbva.de/

  • Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V.

https://www.rotkreuzschwestern

 

2 Erwerbstätigkeit

In Deutschland gibt es ein ausgeprägtes Arbeitsrecht. Arbeitszeiten, Urlaubs- und Pausenansprüche, Kündigungsrechte und viele weitere Punkte werden in Arbeitsverträgen geregelt.

 

2.1 Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden in Deutschland

Der Arbeitsvertrag ist der rechtliche Grundstein für ein Beschäftigungsverhältnis innerhalb Deutschlands. Er legt die Rechte der Arbeitnehmenden sowie deren Pflichten gegenüber den Arbeitgebenden fest. Inhaltlich sollten Sie vor Vertragsschluss unbedingt folgende Informationen erhalten, sofern sie nicht im Arbeitsvertrag genannt sind:

  • Namen der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner (von Ihnen und vom Unternehmen)
  • den Vertragsbeginn und seine Dauer
  • Angaben zur Probezeit (falls eine solche festgelegt wird)
  • den Arbeitsort
  • eine Tätigkeitsbeschreibung, also vor allem, welche Aufgaben Sie erwarten werden
  • Angaben zum Gehalt
  • Angaben zur Arbeitszeit, also wie viele Stunden Sie pro Woche arbeiten werden
  • Angaben zum Urlaubsanspruch, also wie viele Tage Sie pro Jahr nehmen können
  • Angaben zu beidseitigen Kündigungsfristen, also wie lange Sie oder das Unternehmen im Voraus mitteilen müssen, dass das Beschäftigungsverhältnis beendet werden soll. Grundsätzlich gilt in Deutschland eine rechtlich bindende Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen.
  • Es kann jedoch sein, dass Sie über einen Tarifvertrag angestellt werden. Dann befinden sich diese Informationen nicht im individuellen Arbeitsvertrag, sondern im Tarifvertrag (bspw. AVR bei Caritas)

 

Achten Sie besonders auch auf sogenannte Bindungs- und/oder Rückzahlungsklauseln in Ihrem Arbeitsvertrag oder anderen Dokumenten darüber hinaus. Damit sind besondere For- mulierungen gemeint, die Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer verpflichten, Ihre Stelle für einen bestimmten Zeitraum nicht zu wechseln oder Geld an Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber zurückzahlen müssen, falls Sie sich doch dafür entscheiden. Diese sollten ange- messen sein und natürlich der deutschen Rechtslage entsprechen. Das Angebot „Faire Integration“ des IQ Netzwerks (siehe auch Punkt 6 dieser Informations- broschüre) bietet Beratung zu diesen Themen an.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie auch Anspruch auf Mitbestimmung und Mitgestaltung innerhalb der Entscheidungsprozesse des Unternehmens, das Sie anstellt. Bei öffen- tlichen oder privaten Arbeitgebenden können Sie sich an den Betriebs- oder Personalrat wenden. Als gewählte, institutionalisierte Arbeiternehmendenvertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen vertreten sie die Interessen und Perspektiven aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In kirchlichen oder caritativen Einrichtungen nennt man das Organ für Mitbestimmung Mitarbeiter- vertretung (MAV). Ihre gewählten Mitglieder vertreten auch hier die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber den Dienstgebenden. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten.

 

Wie und wo können Sie sich weiter eigenständig dazu informieren?

 

2.2 Sozialversicherungsrecht in Deutschland

Während Ihrer Erwerbstätigkeit als Pflegefachkraft in Deutschland sind Sie sozialversicherungs- pflichtig, das heißt, dass Sie automatisch Mitglied in verschiedenen Versicherungen sind, die Sie im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit finanziell absichern. Dementsprechend wird ein fester Prozentsatz Ihres Gehalts als Abgaben zur Sozialversicherung direkt von Ihrem Gehalt abgezogen und in diese Versicherungen eingezahlt. Zu den Abgaben zur Sozialver- sicherung zählen alle Arten von Pflichtversicherungen, also die Renten-, Kranken, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Versicherungen wie die Kranken- oder Pflegeversicherung sind solidarisch, was bedeutet, dass die von Ihnen bezahlten Beiträge nicht direkt an Empfänger- innen oder Empfänger entrichtet werden, sondern bei Bedarf an die beitragszahlenden Mit- glieder ausgezahlt werden.

Die Rentenversicherung ist eine beitrags- abhängige Geldleistung, was bedeutet, dass sich die Höhe der Leistungen im Falle des Eintretens der Versicherung aus der Höhe der von Ihnen gezahlten Beiträge zusammensetzt und direkt an sie gezahlt wird. Auch die Arbeitslosenversicherung wird direkt an Sie entrichtet, sofern Sie arbeitslos werden. Die Höhe der Geldleistung wird hier allerdings auf der Grundlage ihres Gehalts der vergan- genen 12 Monate berechnet.

 

Rentenversicherung:

In die Rentenversicherung zahlen Sie ein, um eine Rente, also eine staatliche Lebensunter- haltszahlung zu bekommen, nachdem Sie in den Ruhestand übergegangen sind. Die Höhe der Rente ergibt sich durch die Höhe des Einkommens während der Erwerbstätigkeit und die Anzahl an Beitragsjahren in Deutschland. Grundsätzlich werden Renten der gesetzlichen Rentenversicherung auch ins Ausland gezahlt. In bestimmten Einzelfällen kann es jedoch zu Einschränkungen kommen, weswegen Sie sich daher in Ihrem Fall rechtzeitig vorher bei der Deutschen Rentenversicherung informieren sollten.

 

Krankenversicherung / Pflegeversicherung: Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie immer auch krankenversichert – entweder als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung. Werden Sie einmal krank, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die medizinische Behandlung. Durch den Abschluss einer Krankenversicherung sind Sie automatisch auch pflegeversichert. Die Pflegeversicherung tritt in Kraft, wenn Sie sich z. B. durch eine schwere Krankheit nicht mehr selbst versorgen können – also Hilfe von einer Pflegerin oder einem Pfleger brauchen.

 

Arbeitslosenversicherung:

Die Arbeitslosenversicherung zahlt Arbeitslosen ein regelmäßiges Einkommen für einen bestimmten Zeitraum aus. Grundsätzlich müssen Sie dafür meist ein Jahr lang innterhalb der letzten zwei Jahre während Ihrer Berufstätigkeit versichert gewesen sein und wieder Arbeit suchen.

Wie und wo können Sie sich weiter eigenständig dazu informieren?

 

 

3 Einwanderungsprozess und Integrationsförderung

Wenn Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, der sich nach dem Zweck Ihres Aufenthaltes richtet. In Deutschland gibt es ein großes Angebot an Migrations- und Integrationsberatung.

 

3.1 Möglichkeiten der Zuwanderung

Wenn Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, der sich nach dem Zweck Ihres Aufenthaltes richtet. In Deutschland gibt es ein großes Angebot an Migrations- und Integrationsberatung.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) eröffnet die Möglichkeit, das Einreiseverfahren für Fachkräfte zu beschleunigen (§ 81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)). Das heißt: Sofern Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen haben, kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber gegen Zahlung einer Gebühr für Sie ein „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ beantragen. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren immt die Ausländerbehörde eine Schlüsselrolle ein und ist verantwortlich für die Beratung der Arbeitgebenden über die Einreisevoraussetzungen für Sie, für die Prüfung aller geltenden Voraussetzungen, die Einleitung des Anerkennungsverfahrens etc. Die beteiligten Behörden sind im gesamten Verfahren an relativ enge Fristengebunden. Insgesamt dauert das beschleunigte Fachkräfteverfahren in der Regel allerdings nicht länger als 4 Monate (ca. sechs Wochen für Visumserteilung, ca. zwei Monate für Anerkennungsverfahren und ca. eine Woche für Zustimmungsverfahren). Alternativ steht weiterhin das reguläre Einreiseverfahren und gegebenenfalls das Verfahren zur Erlangung einer Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach § 36 Absatz 3 BeschV für Sie offen. Welches Verfahren Sie wählen, falls ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren nicht in Frage kommt, sollten Sie gemeinsam mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber entscheiden. Das Verfahren kann auch auf den Familiennachzug von Ehrpartnerinnen und Ehepartnern und Kindern angewendet werden, sofern die Anträge hierzu im zeitlichen Zusammenhang (das bedeutet: Einreise der Familienangehörigen binnen 6 Monaten ab Einreise der Fachkraft) gestellt werden.

Seit März 2020 existiert zusätzlich zu Maßnahmen wie Triple-Win, die Möglichkeit der Einreise nach Deutschland im Rahmen von Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit mit Arbeitsverwaltungen ausgewählter Herkunftsstaaten § 16d Abs. 4 AufenthG). Ein Visum zur Einreise setzt, im Unterschied zu den vorher genannten Verfahren, kein abgeschlossenes individuelles Anerkennungsverfahren voraus. Eine Einreise innerhalb dieses Verfahrens ist allerdings nur dann möglich, wenn nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit die volle Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen erreichbar ist. Die Bundesagentur für Arbeit schließt Absprachen daher nur für ausgewählte Berufsqualifikationen des Herkunftslandes, die sie in Abstimmung mit einer für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle oder den Fachverbänden für geeignet hält oder wo nach ihrer Einschätzung „angemessene Ausbildungsstrukturen“ existieren.

 

Wie und wo können Sie sich weiter eigenständig dazu informieren?

  • Weitere Informationen zum Familiennachzug finden Sie hier beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
    https://www.bamf.de/
  • Ausführliche Infos des IQ Netzwerkes zur Einreise im Rahmen von Vermittlungsabsprachen finden Sie hier auf Englisch und Deutsch
    https://www.netzwerk-iq.de/en/

 

3.2 Infrastruktur der Migrations- und Integrationsberatung

In Deutschland existiert ein großes Angebot an Migrations- und Integrationsberatung. Einige der wichtigsten Anlaufstellen finden Sie in der folgenden Auflistung:

 

  • Seit 2005 bietet der Bund die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte an. Es ist ein Angebot speziell für neuzugewanderte Migrantinnen und Migranten:
    https://www.bmi.bund.de/

  • mbeon Migrationsberatung ist ein digitales Angebot, welches Ratsuchenden die Möglichkeit bietet, über die mbeon-App eine kostenfreie, anonyme und datensichere Chat-Beratung zu Fragen rund um das Ankommen in Deutschland (Themen wie Arbeit und Beruf, Deutsch lernen, Gesundheit und Wohnen) in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig werden als erste Orientierungshilfe in der App und auf dieser Webseite umfangreiche Informationen zur Migration bereitstellt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit sich persönlich in einer MBE-Beratungsstelle beraten zu lassen:
    App: https://www.mbeon.de/Beratungsstelle: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/

 

Faire Integration ist ein bundesweites Beratungsangebot zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen für Geflüchtete und andere Migrantinnen und Migranten, die nicht aus der EU kommen. In den Beratungsstellen können sowohl Personen, die sich bereits in Arbeit, Ausbildung oder Praktikum befinden, Rat zu konkreten Fragestellungen erhalten als auch solche, die sich präventiv über ihre Arbeitsbedingungen informieren möchten. Die Beratungsstellen bieten für die Zielgruppe auch Workshops an, z.B. im Rahmen von Integrations- oder Sprachkursen. Das Beratungsangebot umfasst arbeits- und sozialrechtliche Themen, die direkt mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen, z.B.: Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Krankenversicherung usw. Bei anderen thematischen Fragen – z.B. zur Stellensuche oder dem Aufenthaltsstatus – wird an spezialisierte Beratungsstellen und beratende Institutionen vermittelt:
https://www.faire-integration.de/

 

Bei der Integration von Zugewanderten spielen Vereine eine wichtige Rolle. Ein Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die ein gemeinsames Interesse oder ein gemeinsames Ziel verbindet. Insgesamt gibt es laut Bundesverband der Vereine über 620.000 Vereine in Deutschland. Dazu gehören beispielsweise verschiedene Sportvereine, religiöse Vereine, kulturelle Vereine, Selbsthilfevereine und eine Vielzahl mehr.

 

Wie und wo können Sie sich allgemeine Informationen zur Migrationsberatung  holen?

  • Informationen zu den Vereinen in Ihrem Wohnort erhalten Sie über die Stadtverwaltung und über den Bundesverband der Vereine und des Ehrenamts e. V.
    https://bundesverband.bvve.de/

 

3.3 Politische, soziale, religiöse und kulturelle Beteiligungsmöglichkeiten

In Deutschland können Sie auf vielfältige Weise politisch, sozial, religiös und/oder kulturell aktiv werden. Ein erster Einstieg für das Auffinden von Beteiligungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gelingt über die Seite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration:
https://www.integrationsbeauftragte.de

Soziale und kulturelle Teilhabe ermöglichen Ihnen auch Migranten(selbst)organisationen, wie etwa die Vereinigung von international angeworbenen Pflegefachkräften in Deutschland. Eine weitere Option ist, dass Sie Kontakt zu Ihrer Gemeinde/Kirchengemeinde oder Vereinen in Ihrem Wohnort aufnehmen.

Weiterhin können Sie sich innerhalb von Vereinen u.a. politisch, religiös oder sportlich beteiligen . Ein Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die ein gemeinsames Interesse oder ein gemeinsames Ziel verbindet.

 

Wie und wo können Sie sich weiter eigenständig dazu informieren?

  • Informationen zu den Vereinen in Ihrem Wohnort erhalten Sie über die Stadtverwaltung und über den Bundesverband der Vereine und des Ehrenamts e. V.
    https://bundesverband.bvve.de/

 

4 Anerkennungsprozess

Um in Deutschland arbeiten zu können, muss Ihr ausländischer Abschluss anerkannt werden. Dazu ist ein sogenanntes Anerkennungsverfahren notwendig. Um eine Anerkennung zu erhalten, sind in Deutschland ganz bestimmte Kompetenzen nachzuweisen. Der Pflegeberuf unterscheidet sich von Land zu Land, sodass Ihnen vielleicht noch bestimmte Kompetenzen fehlen, auf die in Deutschland besonders wertgelegt wird.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, wird Ihre Berufsqualifikation möglicherweise bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland anerkannt. Sie erhalten eine Berufsausübungserlaubnis als Pflegefachkraft in Deutschland. Häufig fehlen allerdings noch Kompetenzen, die Sie zu Beginn Ihres Deutschlandaufenthaltes nachholen können. Diese werden ausgewiesen durch einen sogenannten Defizitbescheid.

 

4.1. Wege der beruflichen Anerkennung als Pflegefachkraft (Anerkennungsverfahren)

Es gibt zwei Wege, Defizite auszugleichen:

  1. Kenntnisprüfung: In einer umfassenden mündlichen und schriftlichen Prüfung werden Inhalte, die Sie durch Ihre im Ausland durchlaufene Ausbildung erworben haben, auf Gleichwertigkeit mit der deutschen Ausbildung geprüft. Spezielle Kurse für Pflegefachkräfte bereiten Sie optimal auf das erfolgreiche Ablegen der Kenntnisprüfung vor.
  2. Anpassungsqualifizierung: Anders als bei der Kenntnisprüfung ist die Anpassungsqualifizierung ein Lehrgang, der adäquat am Nachqualifizierungsbedarf orientiert ist. Meistens sind diese Kurse modular aufgebaut. Wenn es zur Auflage im Anerkennungsbescheid gehört, werden B2-Sprachkurse vermittelt, fachliche Schulungen vorgenommen sowie Praktika in Krankenhäusern absolviert.

 

4.2. Informations- und Beratungsangebote der Bundesregierung

Wie und wo können Sie sich weiter eigenständig dazu informieren?

  • Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland
    https://www.bibb.de/de/719.php
  • Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) unterstützt Sie mithilfe ihrer regionalen IQ-Netzwerke bei der Suche nach einer passenden Maßnahme in Ihrer Nähe.
    https://www.netzwerk-iq.de/

 

5 Spracherwerb

Um als Pflegefachkraft, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen hat, in Deutschland eine Berufszulassung zu erhalten, muss ein gewisses Sprachniveau nachgewiesen werden.

 

5.1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen)

Derzeit ist für die Berufszulassung das Sprachzertifikat der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) notwendig. Ziel des GER ist es, die verschiedenen europäischen Sprachzertifikateuntereinander vergleichbar zu machen, sodass man eine verlässliche Aussage zu Ihren persönlichen Sprachkenntnissen erreicht. Der GER unterscheidet dabei in 3 Hauptkategorien: A (Sprachanfänger), B (geübter Sprecher mit einem mittleren Sprachniveau) und C (Sprachprofi). Für die Einreise nach Deutschland ist aktuell ein B1-Sprachzertifikat (GER) erforderlich; die Qualifikation für B2 kann in Deutschland erfolgen.

 

Wie und wo können Sie sich weiter eigenständig dazu informieren?

 

5.2 Fachsprache für Pflegefachkräfte

Da Pflegefachkräfte im Berufsalltag oft spezielle Vokabeln und Formulierungen benötigen, ist es hilfreich sich gezielt darauf vorzubereiten. Hierfür gibt es spezielle  Sprachkurse für Pflegefachkräfte. Oftmals werde solche Kurse ab dem Niveau B angeboten oder Vokabeln aus dem Pflegebereich in den regulären Unterricht integriert.

Zukünftig wird der Sprachnachweis auf Basis eines B2-Fachsprachtests, also für die Fachsprache Pflege erfolgen. Einige Bundesländer bereiten die Umstellung bereits vor. Zunächst soll diese B2-Fachsprachprüfung in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern eingeführt werden. Es werden allgemeine Sprachkurse angeboten sowie solche, die speziell für die Berufsausübung in Pflegeberufen vorbereiten.

 

Wie und wo können Sie sich weiter eigenständig dazu informieren?

  • Ein weiteres Angebot für Deutsch in der Pflege bietet die IQ Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch mit dem interaktiven Lernspiel „Ein Tag Deutsch – in der Pflege“: Übungen zu Kommunikation, Wortschatz, Strukturen und Aussprache für Deutschlernende ab B1.
    Als App und Webversion sowie mit ausführlichen Zusatzmaterialien für den Unterricht verfügbar.
    https://www.ein-tag-deutsch.de/
  • Auf der Seite der IQ-Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch finden Sie eine Materialsammlung für den Bereich Pflege, der Ihnen beim Spracherwerb helfen kann. Eine ausführliche Materialsammlung für den Bereich Pflege gibt, in der sicher auch die angesprochene Zielgruppe nützliche Materialien finden könnte.
    https://www.deutsch-am-arbeitsplatz.de/

 

5.3 Fördermöglichkeiten

Die „Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung“ – kurz DeuFöV – ist die gesetzliche Grundlage, auf der Berufsprachkurse für die deutsche Sprache durchgeführt werden. Für die Durchführung der DeuFöV-Kurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Hierfür lässt das BAMF öffentliche und private Träger zu. Für Personen in der Anerkennungsphase ihres ausländischen Berufsabschlusses können Berechtigungen durch das BAMF erteilt werden.

Wie und wo können Sie sich weiter eigenständig dazu informieren?

 

 

6 Neutrale Beratung und sonstige Unterstützung

In Deutschland gibt es eine große und weitgefächerte Beratungs- und Unterstützungslandschaft, die größtenteils auch kostenlose Hilfsangebote zur Verfügung stellt und neutrale Beratungsangebote bereitstellen.

 

6.1. Beratungs- und Anlaufstellen

Unabhängig von den Informationen, die Sie durch Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber oder Ihre Agentur erhalten, sollten Sie über neutrale Beratungsstellen Bescheid wissen. Es gibt zahlreiche Angebote, einige davon sind hier aufgeführt. Scheuen Sie sich nicht, diese Angebote wahrzunehmen – Sie können in verschiedenen Situationen sehr hilfreich sein.

 

Wie und wo können Sie sich weiter eigenständig dazu informieren?

Es gibt vielfältige Beratungsangebote zu Arbeitsverträgen, Bindungsklauseln, Pausen, Kündigung und Versicherungspflicht. Eine Auswahl finden Sie hier:

  • Das Angebot Faire Integration ist ein Beratungsschwerpunkt des Förderprogramms IQ. Das Beratungsangebot umfasst arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen, die direkt mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen, z.B.: Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Krankenversicherung usw.:
    https://www.faire-integration.de/
  • Das Arbeit und Leben-Netzwerk zur Beratung ausländischer Beschäftigter wurde zum fachlichen Austausch, zur Qualifizierung und zur gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit gegründet. Die Beratung ist auf mehreren Sprachen möglich (meist Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Polnisch, Ukrainisch, Kroatisch, Russisch, Türkisch, Arabisch)
    https://www.arbeitundleben.de/
  • Handbook Germany gibt in Videos und Texten Antworten von A-Z zum Leben in Deutschland und das in sieben Sprachen (Deutsch, Arabisch, Englisch, Persisch, Türkisch, Französisch, Paschto und Russisch). Mit wichtigen Tipps zu Asyl, Wohnung, Gesundheit, Arbeit und Ausbildung, sowie zu Kita, Studium und vielem mehr. Auf den lokalen Seiten finden Sie passende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrer Gegend. Hier einige Beispiele:
    https://handbookgermany.de/de/videos/explainer-videos/health-insurance.html
  • Krankenversicherung in Deutschland
    https://handbookgermany.de/de/videos/explainer-videos/nursing-care.html

 

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